Fünfter Abschnitt
Von der Kenntniß und Beurtheilung der Fouragen, des
Hafers und anderer Futterarten ihren Eigenschaften
nach, als Futter für Pferde tauglich oder^schädlich.
Vorsichtsmaaßregeln beim Füttern solcher Nahrungs
mittel, sowohl in Garnisonen als auf Märschen.
Äöenn die Pferde gesund erhalten werben sollen, so müssen
ihre Aufenthaltsorte, ihre Nahrungsmittel und die Art ihrer
Pflege, der Natur derselben und dem Zwecke, dem sie zu
entsprechen bestimmt sind, angemessen seyn: deshalb bedürfen
auch Pferde, die durch Generationen hindurch einer Kultur
unterworfen wurden, in jeder Beziehung einer sorgfältigeren
Pflege, als gemeine Pferde; aber auch diese würden bald
nachtheiligen Einflüssen erliegen, wenn ihnen solche nicht abge
wendet würden.
Man schützt die Thiere gegen stürmische, rauhe, kalte und
naßkalte Witterung, gegen große Sonnenhitze und Plage der
Insekten durch Ställe; diese müssen für Pferde hochliegend
und trocken seyn, indem niedrige und dunstige Ställe, unter
welchen sich leicht Kloaken bilden und deren Wände feucht
werden, der Gesundheit der Pferde, namentlich derer, welche
nur wenig herauskonimen, nachtheilig sind.